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Unsere Brandschutzfachspezialisten (nach VKF und CFPA) beraten Sie gerne.
Die neuen Brandschutzvorschriften ab 01.01.2015 verpflichten jedes Unternehmen, ein Brandschutzkonzept vorzuweisen. Mit den neuen Richtlinien bleibt das Schutzniveau der Personensicherheit jederzeit gewährleistet. Dabei ist zu deren Einhaltung ein hohes Mass an Eigenverantwortung seitens der Arbeitgeber unumgänglich.
Was gilt es mit den neuen Richtlinien besonders zu beachten?
Wie erkenne ich Mängel im Brandschutz?
Die Umsetzung der entsprechenden Qualitäts- und Sicherheitsansprüche erfordert
umfangreiche Kenntnisse der Materie.
Daher empfiehlt es sich, unabhängige Fachleute wie uns beizuziehen. Als Ihr Partner mit langjähriger Erfahrung beraten wir Sie in allen Fragen rund um den Brandschutz und erarbeiten anhand der spezifischen Ausgangslage Ihres Objektes ein individuelles Brandschutzkonzept. Mit gezielten, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Massnahmen erreichen wir, dass die Forderungen der Behörden eingehalten werden.
Sprechen Sie uns an!
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