Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Sicherheit, Radon, Brand- und Explosions­schutz

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu unseren vier Fachbereichen. Ihre Frage ist nicht dabei? Wir beraten Sie gerne persönlich.

Arbeits­sicherheit & Gesundheits­schutz

Was ist die EKAS‑Richtlinie 6508 (ASA-Richtlinie)?

Die Richtlinie der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeits­sicherheit (EKAS) regelt, wann Arbeitgeber Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeits­sicherheit (ASA) beiziehen müssen und wie Betriebe Arbeits­sicherheit und Gesundheits­schutz systematisch organisieren. Sie gilt grundsätzlich für alle Betriebe in der Schweiz – auch für Verwaltungen und Betriebe der öffentlichen Hand. Die aktuelle Fassung wurde im Oktober 2025 veröffentlicht.

Muss mein Betrieb ASA-Spezialisten beiziehen?

Eine Beizugspflicht besteht, wenn in Ihrem Betrieb besondere Gefährdungen vorkommen, wie sie im Anhang 1 der Richtlinie aufgeführt sind – zum Beispiel Brand- und Explosionsgefährdungen, chemische oder biologische Einwirkungen oder besondere Arbeitsplatzverhältnisse. Je nach Betriebsgrösse ist der Beizug mit einfachen Mitteln oder mit einer nachgewiesenen Organisation zu belegen.

Auch Betriebe ohne besondere Gefährdungen müssen Gefährdungen ermitteln und geeignete Massnahmen treffen; der Beizug von Spezialisten ist für sie freiwillig.

Was ist eine Branchen- oder Modelllösung?

Anstelle einer individuellen Lösung können Arbeitgeber die Beizugspflicht auch über eine von der EKAS genehmigte Branchen-, Betriebsgruppen- oder Modelllösung erfüllen. Gerne klären wir mit Ihnen, welcher Weg für Ihren Betrieb sinnvoll ist, und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Was gehört zu einem Sicherheitssystem nach EKAS?

Ein Sicherheitssystem umfasst typischerweise zehn Elemente:

  1. Sicherheitsleitbild und Sicherheitsziele
  2. Sicherheitsorganisation
  3. Ausbildung, Instruktion und Information
  4. Sicherheitsregeln
  5. Gefahrenermittlung und Risikobeurteilung
  6. Massnahmenplanung und -realisierung
  7. Notfall­organisation
  8. Mitwirkung der Mitarbeitenden
  9. Gesundheits­schutz
  10. Kontrolle und Audit

Wir integrieren diese Elemente in Ihre bestehenden Abläufe und Managementsysteme.

Wie unterstützt STAPEX meinen Betrieb konkret?

Wir integrieren das Sicherheitssystem in Ihre betrieblichen Abläufe, führen Audits und Arbeitsplatzbegehungen durch, erstellen Risikobeurteilungen, erarbeiten Verbesserungsmassnahmen, schulen und instruieren Ihre Mitarbeitenden und unterstützen Sie im Kontakt mit den Behörden.

Radon

Welche Radonwerte gelten in der Schweiz?

Gemäss Strahlenschutzverordnung gilt für die über ein Jahr gemittelte Radon­konzentration ein Referenzwert von 300 Bq/m³ in Räumen, in denen sich Personen regelmässig während mehrerer Stunden pro Tag aufhalten. An radonexponierten Arbeitsplätzen – etwa in unterirdischen Bauten oder Wasserversorgungsanlagen – gilt zusätzlich ein Schwellenwert von 1000 Bq/m³.

Quelle: BAG, Strahlenschutzverordnung (StSV) Art. 155 und 156

Muss ich als Hauseigentümer Radon messen?

Für private Hauseigentümer besteht keine generelle Messpflicht. Wird der Referenzwert in Räumen mit regelmässigem Aufenthalt jedoch überschritten, ist die Eigentümerschaft für die Sanierung verantwortlich; bleibt sie untätig, kann der Kanton die Sanierung anordnen. Bei Neu- und Umbauten müssen Bauherrschaften nach dem Stand der Technik dafür sorgen, dass der Referenzwert eingehalten wird. Eine Messung schafft hier Gewissheit – zum Beispiel auch beim Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft.

Müssen Schulen und Kindergärten Radon messen?

Ja. Die Kantone sorgen dafür, dass in Schulen und Kindergärten Radonmessungen durch eine anerkannte Stelle durchgeführt werden. Wird der Referenzwert von 300 Bq/m³ überschritten, ordnet der Kanton innert höchstens drei Jahren eine Sanierung an. Solche Messungen führen wir in Zusammenarbeit mit einer vom BAG anerkannten Radonmessstelle durch.

Quelle: StSV Art. 164

Wie lange dauert eine Radonmessung?

Eine anerkannte Langzeitmessung dauert mindestens drei Monate (rund 90 Tage) im Winterhalbjahr, da die Radon­konzentration in der kalten Jahreszeit am höchsten ist. Für eine erste Einschätzung oder um Eintrittsstellen zu finden, eignet sich eine Kurzzeitmessung mit elektronischen Geräten von mindestens sechs Tagen.

Woher weiss ich, ob mein Gebäude betroffen ist?

Die Radonkarte des Bundes zeigt, wie wahrscheinlich erhöhte Radonwerte in einer Region sind. Radon kann jedoch in jedem Gebäude vorkommen – die tatsächliche Konzentration hängt stark vom Baugrund und von der Bauweise ab. Gewissheit gibt nur eine Messung.

Was ist zu tun, wenn die Werte zu hoch sind?

Je nach Gebäude helfen bauliche Massnahmen wie das Abdichten von Eintrittsstellen oder eine gezielte Lüftung. Nach der Sanierung bestätigt eine Kontrollmessung über mindestens drei Monate im Winterhalbjahr die erreichten Werte. Wir begleiten Sie von der ersten Messung bis zur Kontrolle.

Brandschutz

Welche Brandschutz­vorschriften gelten in der Schweiz?

Massgebend sind die schweizweit gültigen Brandschutz­vorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF), bestehend aus der Brandschutznorm und den Brandschutzrichtlinien. Die Vorschriften werden derzeit umfassend überarbeitet (Brandschutz­vorschriften 2026). Wir informieren Sie über Neuerungen und was diese für Ihren Betrieb bedeuten.

Wer ist für den Brandschutz verantwortlich?

Eigentümerschaft und Nutzerschaft von Gebäuden und Anlagen sind dafür verantwortlich, dass die Brandschutz­vorschriften eingehalten und die Brandschutzeinrichtungen jederzeit funktionstüchtig sind. Gerade im Betrieb erfordert das ein hohes Mass an Eigenverantwortung.

Was ist eine Qualitätssicherungsstufe (QSS)?

Bei Bauvorhaben legt die Brandschutzbehörde eine Qualitätssicherungsstufe von QSS 1 bis QSS 4 fest – abhängig von Nutzung, Gebäudegrösse und Brandrisiko. Je nach Stufe muss der QS-Verantwortliche Brandschutz über eine Anerkennung als Brandschutzfachmann VKF oder Brandschutzexperte VKF verfügen. Wir begleiten Bauvorhaben der Stufen QSS 1 und QSS 2 und erstellen die nötigen Brandschutznachweise.

Wann braucht es ein Brandschutz­konzept?

Ein Brandschutz­konzept ist bei Neubauten, Umbauten und Nutzungsänderungen in der Regel Teil des Baubewilligungsverfahrens. Auch bestehende Betriebe profitieren davon: Es zeigt, wo Risiken liegen und welche baulichen, technischen und organisatorischen Massnahmen nötig sind.

Welche Leistungen bietet STAPEX im Brandschutz?
  • Überprüfung Ihres Brandrisikos
  • Erstellen von Brandschutzkonzepten
  • Brandschutz-Audits in Ihrem Betrieb
  • Ausbildungen im Brandschutz
  • Brandschutzbegleitung und Brandschutznachweise (QSS 1 und QSS 2)
  • Brandschutz in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen, Schulen und Kitas sowie in Beherbergungsbetrieben
  • Löschwasserkonzepte und Störfallberichte
  • Unterstützung im Kontakt mit den Behörden

Explosions­schutz

Wann braucht mein Betrieb ein Explosions­schutz­dokument?

Sobald in Ihrem Betrieb brennbare Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube eine explosionsfähige Atmosphäre bilden können – zum Beispiel beim Umgang mit Lösungsmitteln und Lacken, in Gasflaschenlagern oder bei Holz-, Mehl- oder Kunststoffstaub. Verantwortlich für die Erstellung ist der Arbeitgeber. Für kleinere Betriebe genügt oft ein einfaches Dokument auf Basis der Suva-Checkliste, grössere Anlagen benötigen ein ausführliches Explosions­schutz­dokument.

Was enthält ein Explosions­schutz­dokument?

Es hält die ermittelten Explosionsgefahren fest, die Einteilung der Bereiche in Zonen (Ex-Zonenplan), die möglichen Zündquellen sowie die getroffenen technischen und organisatorischen Schutzmassnahmen – etwa Lüftung, geeignete Geräte, Instruktion der Mitarbeitenden und Freigabeverfahren.

Welche Geräte dürfen in welcher Zone eingesetzt werden?

Explosionsgeschützte Geräte sind in Kategorien eingeteilt:

  • Kategorie 1: Zone 0 bzw. 20 (und alle tieferen Zonen)
  • Kategorie 2: Zone 1 bzw. 21 sowie Zone 2 bzw. 22
  • Kategorie 3: nur Zone 2 bzw. 22

Das gilt auch für mobile Geräte wie Gabelstapler, Reinigungsmaschinen oder Werkzeuge.

Welche Vorschriften gelten in der Schweiz?

Für Geräte und Schutzsysteme gilt die Verordnung über Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (SR 734.6), die sich an der EU-Richtlinie 2014/34/EU orientiert. Für den Schutz am Arbeitsplatz sind insbesondere die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) und das Suva-Merkblatt 2153 massgebend.

Wie oft muss das Explosions­schutz­dokument angepasst werden?

Das Dokument muss stets aktuell sein. Eine Überprüfung ist insbesondere nötig, wenn sich Anlagen, eingesetzte Stoffe, Verfahren oder Räume ändern – und nach Störungen oder Ereignissen.

Die Antworten geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Massgebend sind die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien.

Handeln Sie, bevor es zu spät ist.

Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin – wir finden gemeinsam die passende Lösung.