Explosionsschutz –
sicher, gesetzeskonform und wirtschaftlich
Sie suchen eine optimale Lösung und professionelle Beratung für Ihre Explosionsschutzbelange? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse.
- Sie möchten die gesetzlichen Vorgaben einhalten – und dabei die Kosten im Griff behalten?
- Sie wünschen ein zielgerichtetes Schutzkonzept, das alle Kriterien des Explosionsschutzes wirtschaftlich vereint?
Wir stehen Ihnen bei allen Fragen des Explosionsschutzes zur Verfügung. Wir erstellen Explosionsschutzdokumente und Ex-Zonenpläne und beraten Sie dazu.
Was ist Explosionsschutz?
Der Explosionsschutz befasst sich mit dem Schutz vor der Entstehung von Explosionen und vor deren Auswirkungen. Unterschieden wird zwischen der Gerätesicherheit (ATEX-Produktrichtlinie: Qualitätssicherung, Baumusterprüfung) und dem Schutz am Arbeitsplatz (ATEX 137: Zoneneinteilung, Ex-Dokumente).
Zu einer Explosion kommt es, wenn eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre und eine wirksame Zündquelle gleichzeitig zusammentreffen. Ursachen können defekte Arbeitsmittel oder eine fehlende bzw. falsche Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Geräte sein.
Prinzipien des Explosionsschutzes
- Gefahrenermittlung: Explosionsrisiken müssen erkannt werden.
- Risikobewertung: Kann eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen?
- Schutzziele festlegen: primäre, sekundäre oder tertiäre Massnahmen.
- Vermeidung: primär durch Substitution – explosionsfähige Gemische gar nicht erst entstehen lassen.
- Sekundäre Massnahmen, zum Beispiel Konzentrationsbegrenzung, Inertisierung, Verminderung des Drucks, geschlossene Systeme, Lüftungsmassnahmen, Konzentrationsüberwachung und Vermeidung von Staubansammlungen.
Das Explosionsschutzdokument
Für alle explosionsgefährdeten Bereiche muss ein Explosionsschutzdokument vorliegen. Lässt sich die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären nicht sicher verhindern, hat der Arbeitgeber zu beurteilen:
- die Wahrscheinlichkeit und die Dauer des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären,
- die Wahrscheinlichkeit, dass Zündquellen – einschliesslich elektrostatischer Entladungen – vorhanden sind, aktiviert werden und wirksam werden,
- das Ausmass der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen.
Die Ergebnisse dieser Beurteilung und die getroffenen Massnahmen werden im Explosionsschutzdokument festgehalten.
ATEX-Zonen: Was bedeuten sie?
Wer sich mit Explosionsschutz im Betrieb befasst, stösst unweigerlich auf die ATEX-Zonen – spätestens bei der Betriebsbewilligung. Als Betreiber bzw. Führungskraft tragen Sie die Verantwortung dafür, dass an gefährdeten Arbeitsplätzen ein ausreichender Explosionsschutz vorhanden ist. Das gilt besonders, wenn Sie eine Anlage oder ein Gerät für einen explosionsgefährdeten Bereich anschaffen möchten.
Weil Gefährdungsbereiche unterschiedlich sind und Explosionsrisiken unterschiedlich häufig auftreten, werden explosionsgefährdete Bereiche in Zonen eingeteilt – in der Schweiz konkretisiert im Suva-Merkblatt 2153 «Explosionsschutz – Grundsätze, Mindestvorschriften, Zonen». Am Anfang steht die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes. Besteht ein Explosionsrisiko – etwa durch Staub oder Gas –, wird ein Explosionsschutzdokument erstellt, in dem die ATEX-Zonen festgelegt sind.
Explosionsfähige Atmosphäre ständig, über lange Zeit oder häufig
Explosionsfähige Atmosphäre gelegentlich im Normalbetrieb
Im Normalbetrieb normalerweise nicht oder nur kurzzeitig
Für brennbare Stäube gilt dieselbe Abstufung mit den Zonen 20, 21 und 22.
Gase, Dämpfe, Nebel
- Zone 0
- Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre ist ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden.
- Zone 1
- Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre kann sich bei Normalbetrieb gelegentlich bilden.
- Zone 2
- Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre tritt bei Normalbetrieb normalerweise nicht oder nur kurzzeitig auf.
Brennbare Stäube
- Zone 20
- Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre aus Staub ist ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden.
- Zone 21
- Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre aus Staub kann sich bei Normalbetrieb gelegentlich bilden.
- Zone 22
- Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre tritt bei Normalbetrieb normalerweise nicht oder nur kurzzeitig auf.
Explosionsgefährdete Bereiche
Als explosionsgefährdet gelten Bereiche, in denen sich bei Herstellung, Verarbeitung, Beförderung und Lagerung brennbarer Stoffe – etwa Benzin, Alkohol oder Lösungsmittel – Gase, Dämpfe, Nebel oder Stäube in gefahrdrohender Menge ansammeln können. Gefahrdrohend ist eine Menge dann, wenn bei ihrer Entzündung, beispielsweise durch einen Funken, eine heisse Oberfläche oder eine elektrostatische Aufladung, ein Personenschaden durch eine Explosion möglich ist.
Auch mobile Geräte wie Gabelstapler sind in solchen Bereichen oft unverzichtbar. Sie müssen deshalb ebenfalls so geschützt sein, dass von ihnen keine Zündgefahr ausgeht. Die Prüfungsscheine und Prüfberichte explosionsgeschützter Geräte geben Auskunft über ihre zulässigen Einsatzbereiche.
Bitte immer daran denken: Sicherheit erlaubt keine Kompromisse.
Handeln Sie, bevor es zu spät ist.
Vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin – wir finden gemeinsam die passende Lösung.